Ja, als Mieter können Sie ebenfalls einen Stromvergleich durchführen. Sie können den Anbieter für den von Ihnen genutzten Stromtarif auswählen, auch wenn der Stromzähler im Eigentum des Vermieters steht. Es ist wichtig, die Zustimmung des Vermieters einzuholen und sicherzustellen, dass der Wechsel des Stromversorgers im Mietvertrag erlaubt ist.